Basis für die Erstellung von Energieausweisen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bei einem Neubau, Verkauf oder Neu-Vermietung wird ein Energieausweis benötigt.
Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes.
Er beinhaltet außerdem Informationen vom Gebäude wie z.B. der Gebäudetyp (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Nichtwohngebäude), Adresse, Anzahl der Wohnungen, Nutzfläche (dies ist ein technischer Kennwert und weicht von der Wohnfläche ab), Energieträger, usw.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.
Den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis.
• Der Energiebedarfsausweis basiert auf Berechnungen, die sich auf die konkreten energetischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes beziehen. Die Bausubstanz und Anlagentechnik sind dafür relevant.
• Der Energieverbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, z. B. anhand der Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus der Vergangenheit. Die Bewertung wird allerdings vom individuellen Heizverhalten der Bewohner beeinflusst.
Der Energiebedarfsausweis ist daher aussagekräftiger, weil er unabhängig vom konkreten Verbrauchsverhalten der Nutzer ist. Allerdings erfordert er mehr Aufwand.
Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder einem Verbrauchsausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.